Formen der Mitarbeit und der Vergütung
Worum geht es?
Welche Formen der Mitarbeit und der Vergütung gibt es in den Sport? Welche Konsequenzen hat die Mitarbeits- und Vergütungsform steuerlich sowie sozialversicherungs- und arbeitsrechtlich?
Überblick
Gemeinnützige Sportorganisationen (= Sportvereine, -bünde und –verbände, nachfolgend „Vereine“ genannt) sind auf das bürgerschaftliche Engagement, d. h. die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit ihrer Mitglieder angewiesen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Wenn auch viele Mitglieder „ihren“ Vereinen helfen, ohne dass sie hierfür eine Gegenleistung oder auch nur die Erstattung ihres eigenen Aufwandes erhalten, gibt es auch Mitarbeiter*innen, die - abhängig von der Tätigkeit und natürlich auch von den finanziellen Möglichkeiten des Vereins - für ihre Arbeitsleistung eine Vergütung bekommen. Ohne diese haupt- oder nebenberuflich erbrachten Leistungen wären Vereinsführung und -verwaltung, die Durchführung des Sportangebotes und sonstige Vereinsaktivitäten, aber auch die Pflege und Instandhaltung der Sportanlagen oft unmöglich.
Nicht zuletzt durch die zahlreichen Gesetzesänderungen in den letzten Jahren werden viele Vereine nun verstärkt mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Es stellen sich Fragen wie z. B.: Welche Vorgaben aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht müssen eigentlich generell bei dem Mitarbeiter*innen des Vereins berücksichtigt werden? Was gilt noch als ehrenamtliche Mitarbeit und wo liegen die Grenzen zur bezahlten Mitarbeit? Sind Übungsleiter*innen und Trainer*innen abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig? Diese und andere Fragen richtig zu beantworten, ist für die Vereine von großer Bedeutung. Denn gerade in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht lauern bei
Unkenntnis der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen erhebliche finanzielle Risiken für die Vereine und auch für die Vorstände!
Grundsätzlich sind die drei folgenden Formen der Mitarbeit zu unterscheiden:
- ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeit
- abhängige Beschäftigung
- selbstständige Tätigkeit
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