Betroffenenrechte – Überblick
Immer wieder hört man von Strafen im Zusammenhang mit der DSGVO und nicht erfüllten Betroffenenrechten! Doch wissen Sie eigentlich: n
- Welche Betroffenenrechte es überhaupt gibt?
- Auf was müssen Sie bei den einzelnen Rechten achten?
Wir geben Ihnen im folgenden Beitrag einen nützlichen Überblick über die 7 wichtigsten Rechte Ihrer Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter!
Lesen Sie weiter und vermeiden Sie, dass auch Ihr Unternehmen vielleicht demnächst eine Klage am Hals hat!
Was sind denn eigentlich diese Betroffenenrechte?
Als Betroffene bezeichnet man alle Menschen, von denen personenbezogene Daten verarbeiten werden. In der Regel sind das Ihre Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter und im Verein alle Mitglieder sowie Mitarbeiter, Übungsleiter, Trainer, etc.
Diesen Personengruppen werden mit der DSGVO immer mehr Zügel in die Hand gegeben. Sie haben nun auch selbst die Möglichkeit, zu entscheiden, was mit ihren Daten passiert. Und das ist in Zeiten, in denen Daten sogar fast so wertvoll sind wie Gold, wirklich ihr gutes Recht. Folgend erfahren Sie genauer, was Ihre Betroffenen alles von Ihnen einfordern können.
Was ist bei den einzelnen Rechten für Ihre Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter speziell zu beachten?
Diese 7 Betroffenenrechte sollten Sie unbedingt beachten:
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Recht auf Auskunft
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Recht auf Information
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Recht auf Berichtigung
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Recht auf Löschung
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Recht auf Einschränkung
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Recht auf Widerspruch
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Recht auf Daten-Übertragbarkeit.
Die Informationspflicht ist hierbei eine Ausnahme. Die Informationen müssen zwingend noch vor Verarbeitung der Daten übermittelt werden. Außer wenn die Daten nicht beim Betroffenen selbst erhoben werden. Dann gilt auch hier die Frist von einem Monat.
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